Baugesuchseingabe ab 1. März 2022 nur noch elektronisch möglich

Ab dem 1. März dürfen Baugesuche im Kanton Bern nur noch von Gemeinden bearbeitet werden, wenn sie via dem Online-Portal «eBau» eingereicht wurden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich, das beispielsweise auch bei der Steuerverwaltung verwendet werden kann.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert gemäss dem Kanton ebenfalls ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über www.be.ch/ebau. Die elektronisch eigereichten Gesuchsunterlagen (Baugesuchformular und Pläne) müssen nur noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Allfällige physisch vorbereitete Baugesuchsunterlagen können sind nur noch bis spätestens 28. Februar 2022 bei der Gemeinde eingereicht werden. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir diese ab dem 1. März 2022 nicht mehr entgegennehmen können.

Bauverwaltung Rubigen